26 Apr Blitzlicht – Mai 2018
Liebe Mandanten,
anbei wie gewohnt, unsere aktuelle Mandanten-Information für den Monat Mai.
In dieser Ausgabe erhalten Sie u.a. Informationen zu den folgenden Themen:
– Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
– Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
– Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
– Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
– Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
– Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
– Differenzbesteuerung für Reiseleistungen
…und viele weitere interessante Themen!
Download: Blitzlicht_05-2018