29 Jan Blitzlicht – Februar 2018
Liebe Mandanten,
anbei wie gewohnt, unsere aktuelle Mandanten-Information für den Monat Februar.
In dieser Ausgabe erhalten Sie u.a. Informationen zu den folgenden Themen:
– Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen
– Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten
– Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
– Aufgrund Verteilung noch nicht abgezogene Erhaltungsaufwendungen können nicht von Erben geltend gemacht werden
– Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels
– Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft
…und viele weitere interessante Themen!
Download: 1356_Blitzlicht 022018