29 Mrz Blitzlicht – April 2016
Liebe Mandanten,
anbei wie gewohnt, unsere aktuelle Mandanten-Information für den Monat April.
In dieser Ausgabe erhalten Sie u.a. Informationen zu den folgenden Themen:
– Vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude kann für die AfA-Bemessungsgrundlage maßgebend sein
– Vorsteuerabzug: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
– Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung muss im ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden
– Anforderung an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung hinsichtlich Leistungsbezeichnung und Lieferdatum
– Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
– Hinzuschätzung von Speiseumsätzen anhand der Getränkeumsätze zulässig
…und viele weitere interessante Themen!
Download: Blitzlicht_04-2016