Blitzlicht – Oktober 2014

17 Okt Blitzlicht – Oktober 2014

Die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unan – ge messener Kosten gelten auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW. Zur Berechnung des angemessenen Teils der Kosten soll auf die durchschnittlichen Fahrtkostenberechnungen für aufwendigere PKW gängiger Marken der Oberklasse in Internetforen zurückgegriffen werden.

Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2015 grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € eingeführt. Zu beachten ist, dass bei der Bemessung der Sozial – ver sicherungsbeiträge schon immer die Tariflöhne gelten.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

DOWNLOAD: Blitzlicht_10-2014