27 Feb Blitzlicht – März 2017
Liebe Mandanten,
anbei wie gewohnt, unsere aktuelle Mandanten-Information für den Monat März.
In dieser Ausgabe erhalten Sie u.a. Informationen zu den folgenden Themen:
– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2017 und April 2017
– Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
– Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
– Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
– Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
– Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
– Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein
…und viele weitere interessante Themen!
Download: Blitzlicht_03-2017