25 Feb Blitzlicht – März 2018
Liebe Mandanten,
anbei wie gewohnt, unsere aktuelle Mandanten-Information für den Monat März.
In dieser Ausgabe erhalten Sie u.a. Informationen zu den folgenden Themen:
– Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten
– Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
– Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
– Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
– Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn
– Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen
– Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung
…und viele weitere interessante Themen!
Download: Blitzlicht_03-2018