Jahresabschluss

JAHRESABSCHLUSS

Unabhängig davon ob Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen oder von uns erledigen lassen, kümmern wir uns gerne um Ihren handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss:

Darüber hinaus erledigen wir für Sie selbstverständlich auch alle weiterreichenden Verpflichtungen wie Offenlegung der Handelsbilanz, Offenlegung der übrigen verpflichtenden Bestandteile, Ermittlung und Ausweis latenter Steuern, etc.

  • Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 III EStG
  • Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses inkl. Anhang und Geschäftsbericht
  • Überleitung vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn (§ 60 II EStDV)
  • Erstellung einer separaten Steuerbilanz
  • Körperschaftsteuerklärung

IHRE ANSPRECHPARTNER

Matthias Bergmann

Dipl. Kaufmann (Univ.)
Steuerberater

Zertifizierter Umsatzsteuerexperte (KMLZ)

JOHANNA BERGMANN

Dipl. Finanzwirtin (FH)
Steuerberaterin

Sonja Schanz

Bilanzbuchhalterin

Christina Steinmetz

Steuerfachangestellte

Lukas Helwig

Dipl. Ökonom

MADELEINE FANSLOW

Steuerfachangestellte

Manuela Schiffermüller

Bilanzbuchhalterin

Janina Pappenheimer

Steuerfachangestellte

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Unabhängig davon ob Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen oder von uns erledigen lassen, kümmern wir uns gerne um Ihren handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss.

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STEUERERKLÄRUNGEN

Wir erstellen jegliche für Sie notwendigen Steuererklärungen.

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Im Bereich der Lohn- & Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen perfekt auf Sie zugeschnittene Lösungen.

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Sie spielen schon seit langem mit dem Gedanken Ihr Unternehmen in einer anderen, neuen Rechtsform fortzuführen?

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WIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Als Ihr steuerlicher Berater unterstützen wir Sie natürlich auch gerne im betriebswirtschaftlichen Bereich.

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