Blitzlicht – Februar 2015

29 Jan Blitzlicht – Februar 2015

Mandanteninformation Steuerberater Bergmann, Roth

Liebe Mandanten,

anbei wie gewohnt, unsere aktuelle Mandanten-Information für den Monat Februar.

In dieser Ausgabe erhalten Sie u.a. Informationen zu den folgenden Themen:

– Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form
– Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen
– Keine Umsatzsteuer auf Pkw-Nutzung des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
– Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
– Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig
– Anrechnung von Zulagen auf einen tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn

…und viele weitere interessante Themen!

Download: Blitzlicht_02-2015